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27.12.2018
Kaum noch Daten zur vorherigen Delinquenz der Drogentoten

Bisherige Versuche, die Relevanz der Strafverfolgung für das Ster- berisiko BtM-Konsumierender in den Fokus der Suchtforschung zu rücken, sind gescheitert. Mehrere in Fachzeitschriften publizierte Beiträge (siehe Literatur) wurden bislang in der Fachöffentlichkeit ignoriert.

Schlimmer noch: Bis zum Beginn der 2000er-Jahre wurden zwar noch Drogenmortalitätsstudien veröffentlicht, in denen Angaben zu Straftaten bzw. Verurteilungen und Hafterfahrungen der Verstorbe- nen obligatorisch waren – auch wenn diese Daten keine weitere Beachtung fanden.

In den letzten Jahren dagegen wurden Studien zur Drogenmorta- lität publiziert, in denen die vorherige Delinquenz der Verstorbenen nicht thematisiert wird. Somit fehlen Daten, um die direkten wie indirekten Folgen der Strafverfolgung untersuchen zu können. Dies betrifft u. a. die Studie „Prävention von Drogentodesfällen. Fakten, Zahlen und Beispiele aus der Praxis” der Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen von 2017.

Ein weiteres Beispiel ist die Untersuchung „Analyse drogenindu- zierter Todesfälle”, die unter der Leitung von Prof. Dr. Ludwig Kraus im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet und im August 2018 publiziert worden ist (siehe Beitrag).

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
Diese Entwicklung korrespondiert mit Änderungen bei der Bericht- erstattung des Bundeskriminalamtes zur Drogenmortalität. Hier werden seit dem „Bundeslagebild Rauschgift 2016” gleichfalls keine Angaben mehr zur angeblichen „Polizeiauffälligkeitsquote” der Dro- gentoten gemacht (siehe News vom 08.01.2018, Abschnitt „Kate- gorie ‚als EKhD erfasst’”).

Werden keine weiteren Daten zur vorherigen Delinquenz der Dro- gentoten publiziert, wird eine Untersuchung des Zusammenhangs von Strafverfolgung und Drogenmortalität erschwert.


01.06.2018
Weiterhin tödliche Auswirkungen der Strafverfolgung

Am 15. Mai haben die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler und der Leiter des IFT Instituts für Therapiefor- schung München, Prof. Dr. Ludwig Kraus, bekannt gegeben, dass im letzten Jahr 1 272 Drogentodesfälle registriert worden seien (siehe www.drogenbeauftragte.de unter Presse).

Prof. Dr. Kraus ist Co-Autor der Studie „Analyse der Drogentodes- fälle in Bayern” (2001). Trotz gesetzlich vorgeschriebener Abliefe- rung zweier Pflichtexemplare wurde diese Untersuchung der Deut- schen Nationalbibliothek und damit deren Nutzern nicht zur Verfü- gung gestellt. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen § 19 BNBG. Auch in allg. Bibliotheken ist diese Studie nicht verfügbar (siehe News vom 08.01.2018).

Eine Woche später, am 23. Mai, haben die Bundesdrogenbeauf- tragte und der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch das Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2017 vorgestellt (siehe www.bka.de unter Presse).

Erstmals werden darin keine Angaben mehr zur Kategorie „Erstauf- fällige Konsumenten harter Drogen” (EKhD) gemacht. Jahrzehnte- lang waren diese Daten und die entsprechenden Interpretationen wesentlicher Bestandteil der BKA-Rauschgiftberichte. Der Anhang beinhaltete bspw. einen eigenen Abschnitt mit 13 Tabellen zu den EKhD.

In einem von mir bereits fertiggestellten, jedoch noch nicht publi- zierten Beitrag wird detailliert nachgewiesen, dass alle sog. Erst- auffälligen bereits monate- oder gar jahrelang der Polizei bekannt gewesen waren, bevor sie als Erstauffällige registriert worden sind.

Das BKA hat die Kategorie EKhD dazu genutzt, die Polizeiauffällig- keitsquoten der Drogentoten falsch darzustellen. Bspw. waren laut BKA im Jahr 1999 in Bayern 27,6 % der Drogentoten als EKhD erfasst. Tatsächlich ist aber gegen mehr als 88 % der Verstorbe- nen bereits zu Lebzeiten polizeilich ermittelt worden. Dies belegen Daten der eingangs genannten Studie von Kraus et al. (siehe News vom 08.01.2018).

Die Daten von Kraus et al. lassen auf einen Kausalzusammenhang zwischen der strafrechtlichen Verfolgung von Suchtkranken und deren erhöhter Mortalität schließen.

Dass im aktuellen BKA-Rauschgiftbericht keine Angaben mehr zu den EKhD gemacht werden, wird mit geänderten Erfassungsmodali- täten begründet (S. 4). Allerdings könnte dies auch als Bestätigung meines Analyseergebnisses angesehen werden.

In jedem Fall haben Politik und Wissenschaft und nicht zuletzt die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über die jahrzehntelange Bedeu- tung und Funktion der Kategorie EKhD informiert zu werden.

Offenbar hat man sich bei den staatlichen Institutionen dafür ent- schieden, sowohl die strafrechtliche Verfolgung der Suchtkranken aufrechtzuerhalten als auch die Täuschung über die tödliche Wir- kung dieser Verfolgung fortzuführen.

Zu dieser Kausalität liegen der Bundesdrogenbeauftragten detail- lierte Angaben vor (u. a. mein Beitrag „Hohe Drogenmortalität infolge historischer Weichenstellungen in der Drogenpolitik?”, siehe Literatur). Dennoch wird der Tod Tausender Menschen weiterhin in Kauf genommen.

In einem Rechtsstaat sollten Verantwortliche wie Mitverantwortli- che mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben müssen.

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Presseinformation

Der Inhalt dieser News wurde heute an die Medien geschickt (siehe Presseinfos und 10p180601.pdf).


12.03.2018
Presseinformation: „Falsche Polizeiauffälligkeits- quoten bei Drogentodesfällen”

Alljährlich geben die Bundesdrogenbeauftragte und der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) im März oder April auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die amtliche Drogentodeszahl des Vorjahres bekannt. Ein bei dieser Gelegenheit angebotenes „Infor- mationsblatt für Medienvertreter”, in dem einige Eckdaten zur Dro- genkriminalität und -mortalität zusammengestellt sind, ist obliga- torischer Bestandteil dieser Inszenierung.

Anschließend werden in den Medien kurze Beiträge publiziert, in denen routinemäßig einige Punkte abgearbeitet werden. Die Artikel unterscheiden sich in der Regel nur in geringfügigen Details. Bislang ist kein Fall bekannt geworden, bei dem ein Journalist die amtlichen Daten und Darstellungen ernsthaft in Frage gestellt hätte.

Eine derart unkritische „Hofberichterstattung” ist der Problematik gegenüber unangemessen, geht es doch um Tausende Todesfälle und nicht nur um statistisches Datenmaterial. Dahinter verbergen sich unzählige menschliche Tragödien.

Die ritualisierte amtliche Bekanntgabe der Drogentodeszahlen im Rahmen von Bundespressekonferenzen bietet in dieser Form bereits hinreichend Anlass für eine kritische Betrachtung.

Im Auftrag der Bundesregierung trägt vor allem die Bundesdro- genbeauftragte die Verantwortung für die aktuelle Drogenpolitik. Der BKA-Präsident repräsentiert gerade die Behörde, die an vorder- ster Front für die strafrechtliche Verfolgung Suchtkranker zuständig ist. Es dürfte vorauszusetzen sein, dass sich beides – Drogenpo- litik und Strafverfolgung – in erheblichem Maße auf das Sterbe- risiko der Betroffenen auswirkt.

Vor diesem Hintergrund müsste es eigentlich jedem Journalisten geradezu grotesk erscheinen, dass ausgerechnet die Verantwort- lichen selbst zum Thema „Drogenmortalität” Bericht erstatten. Dass von deren Interesse an einer objektiven Darstellung prinzipiell nicht ausgegangen werden kann, liegt in der Natur der Sache.

Erschwerend kommt hinzu, dass alle relevanten Daten vom BKA erhoben und veröffentlicht werden und dass diese Vorgänge von Außenstehenden kaum nachzuvollziehen sind. Dieses Monopol öffnet falschen Darstellungen Tür und Tor und macht eine wirksame Kontrolle nahezu unmöglich.

Angesichts dieser Konstellation ist die Presse in besonderem Maße gefordert, ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden, staatlichem Machtmissbrauch entgegenzutreten.

Zu begrüßen wäre, wenn Medienvertreter die kommende Bundes- pressekonferenz zum Thema „Drogen” nutzen würden, die eingangs genannten „falschen Polizeiauffälligkeitsquoten bei Drogentodes- fällen” zu hinterfragen, über die in den News vom 08.01.2018 berichtet worden ist. Eine entsprechende Mitteilung wurde an die Medien geschickt (siehe Presseinfos und 9p180312.pdf).

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08.01.2018
IFT-Bericht Bd. 116 „Analyse der Drogentodesfälle in Bayern”

Das Institut für Therapieforschung (IFT, München), die Bundes- zentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bilden die Deutsche Beobach- tungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD). Diese ist Teil eines Netzwerkes, an dessen Spitze die Europäische Beobach- tungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) steht. Die Leitung der DBDD hat das IFT.

Dessen Leiter wiederum, Prof. Dr. Ludwig Kraus – sozusagen der „ranghöchste Suchtforscher Deutschlands” –, hat zusammen mit drei weiteren Wissenschaftlern (R. Shaw, R. Augustin und F. Ritz) die Studie „Analyse der Drogentodesfälle in Bayern” publiziert (2001, IFT-Bericht Band 116). Diese wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucher- schutz gefördert.

In der Studie präsentierte Daten belegen, dass in Bayern im Jahr 1999 deutlich mehr als 88 % der Drogentoten polizeibekannt waren. Somit lässt sich schlussfolgern, dass dieser Aspekt in der amtlichen Berichterstattung zur Drogenmortalität falsch dargestellt wird, denn jährlich publizierte Daten suggerieren, dass sich die Rate der polizeibekannten Drogentoten auf etwa 40 % beläuft (s. unten).

Diese Diskrepanz wurde bereits in den News vom 10.10.2012 the- matisiert. Damals stellte das IFT die genannte Studie zum Down- load bereit. Somit wurde ein Link mit dem Hinweis geschaltet: „Jeder, der Interesse hat, kann diese Angaben bei Kraus et al. (2001) nachlesen.”

Anfang 2017 ergab eine Kontrolle dieses Links, dass Band 116 nicht mehr auf der IFT-Website abrufbar war. Auch in einer Auf- listung der von IFT-Mitarbeitern veröffentlichten Bücher ist diese Arbeit nicht enthalten. Deshalb wurden weitere Nachforschungen betrieben.

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Die IFT-Berichte haben eine ISSN-Nummer (0937-034X), die von der Deutschen Nationalbibliothek vergeben wird. Gemäß § 14 DNBG (Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek) sind von derartigen Zeitschriften und Büchern zwei Pflichtexemplare bei der Deutschen Nationalbibliothek einzureichen. Trotzdem befand sich Band 116 nicht in deren Bestand.

Von April bis August 2017 wurden in dieser Angelegenheit sechs Anfragen an die Deutsche Nationalbibliothek gerichtet. Als Antwort wurde zunächst auf nicht abgeschlossene Vorgänge verwiesen. Dann wurde mitgeteilt, dass das IFT zugesagt habe, fehlende Berichte nachzureichen. Schließlich wurde nicht mehr geantwortet.

Weiterhin ist Band 116 nicht im Katalog der Deutschen National- bibliothek gelistet. Das Verhalten des IFT stellt eine Ordnungs- widrigkeit gemäß § 19 DNBG dar, die mit einer Geldbuße bis zu zehntausend EUR geahndet werden kann.

Auf Seite 2 der fraglichen Untersuchung wird folgender Hinweis gegeben: „Die Berichte können von Fachinstituten kostenlos ange- fordert und von Studenten über die Universitätsbibliothek ausge- liehen werden.”

Dennoch ist dieser IFT-Bericht laut Karlsruher Virtueller Katalog, in dem die meisten Bibliotheken Deutschlands erfasst sind (mit Aus- nahme einiger Fachbibliotheken), in diesen nicht verfügbar. Ledig- lich ein Exemplar befindet sich noch in einem sog. „UB/Prof.-Hand- apparat” des Bezirksklinikums Regensburg. Hierbei handelt es sich um ein Archiv, das für Außenstehende nur auf vorherigen Antrag zugänglich ist. Dort ist der Bericht zwar einzusehen, aber nicht ausleihbar. Es ist nicht auszuschließen, dass Band 116 wegen der brisanten Daten künftig auch dort entfernt werden wird, denn offensichtlich würde man dessen Publikation gern ungeschehen machen.

Kategorie „als EKhD erfasst”

Zum Standardrepertoire der jährlichen Rauschgiftberichte des Bun- deskriminalamtes (BKA) gehört die Tabelle „Rauschgifttodesfälle nach Alter und Geschlecht”. Dort wurden diese Todesfälle seit den 1980er-Jahren auch nach einer Kategorie ausgewertet, die zuletzt lautete: „als Erstauffällige Konsumenten harter Drogen (EKhD) erfasst”.

In mehreren Ausgaben seiner Jahresberichte erklärt das BKA aus- drücklich, dass sich diese Kategorie auf den Aspekt „Polizeiauffäl- ligkeit” der Drogentoten beziehe. Die entsprechenden Quoten be- tragen in den meisten Jahren etwa 40 %, obwohl die tatsächlichen Polizeiauffälligkeitsquoten doppelt so hoch oder sogar noch höher ausfallen, wie das o. g. Beispiel aus Bayern zeigt.

Seit Einrichtung der hier geöffneten Website im Jahr 2011 wird diese falsche Darstellung kritisiert, z. B. am Anfang der Startseite (Home) und in den News vom 10.10.2012. Diese Kritik hat offenbar zu Konsequenzen geführt, jedoch nicht zu den gewünschten. Im „Bundeslagebild Rauchgift 2016” ist die fragliche Kategorie erst- mals ersatzlos gestrichen, und dies ohne Kommentar.

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Das BKA hat den gesetzlichen Auftrag, über Entwicklungen im Rauschgiftbereich jährlich Bericht zu erstatten. Jahrzehntelang hat das BKA diese Berichterstattung dazu genutzt, Politiker, Wissen- schaftler und die Öffentlichkeit über die Polizeiauffälligkeitsquoten der Drogentoten systematisch in die Irre zu führen, offenbar um die tödlichen Auswirkungen der strafrechtlichen Verfolgung Suchtkran- ker zu verschleiern. Doch anstatt nun die korrekten Daten zu präsentieren, wird dieser Aspekt in der Berichterstattung einfach unterschlagen.

Die aufgezeigten Vorgänge verstoßen gegen elementare Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Wissenschaft und erinnern an Zeiten sog. „verbotener Bücher”.

In eigener Sache

Ein Jahr lang habe ich auf dieser Website keine News veröf- fentlicht, da ich der Erarbeitung wissenschaftlicher Beiträge eine höhere Priorität beigemessen habe. Fachzeitschriften nehmen nicht jeden Beitrag an. Die inhaltlichen und formalen Anforderungen sind hoch und es ist nicht immer einfach, diesen gerecht zu werden.

Mitunter mangelt es mir hier in Münster an fachkompetenter Unterstützung. Hilfreich könnte ein Wissenschaftler sein, der an der von mir behandelten Thematik interessiert ist und der bereit wäre, etwas Zeit zu investieren, so dass ich ihn gelegentlich um Rat fragen könnte. Günstig wäre eine Erreichbarkeit im Umkreis bis 200 (evtl. auch 300) km, um eine Hin- und Rückfahrt mit dem Zug an einem Tag zu ermöglichen.





















©
Helmut Scheimann
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