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In den News vom 08.07.2012 wird erläutert, warum es wichtige ist, dass DrogenexpertInnen und (kompetente) Laien sich nicht auf das Urteil von Suchtforschern verlassen, sondern sich selbst ein Urteil bilden.

Es wird herzlich eingeladen, per E-Mail an info@dt-aufklaerung.de auf Aspekte der hier veröffentlichten Beiträge aufmerksam zu machen, welche noch näher erläutert werden sollten. Auch andere Fragen sind willkommen.

Fragen werden individuell beantwortet und der entsprechende Schriftwechsel auf dieser Seite abgedruckt, wenn er von allgemei- nem Interesse ist. Gegebenenfalls wird gekürzt. Wird der Dialog hier wiedergegeben, wird der Fragesteller anonymisiert.

Fragen und Antworten werden nicht in Anführungszeichen gesetzt, um unnötigen Probleme zu vermeiden, wenn enthaltene Textstellen wiederum in Anführungszeichen zu setzen sind.


02.11.2012
E-Mail vom 25.10.2012 an Drogenhilfeeinrichtungen
und Menschenrechtsorganisationen


Zu dieser E-Mail, die sich auf zwei Themen bezieht, ging eine Anfrage ein. In dieser wird jeweils zunächst die eingegangene Nachricht wörtlich wiedergegeben und dann gefragt.

Erstes Thema

Im aktuellen „Rauschgiftkriminalität Bundeslagebild 2011 – Tabellenanhang” berichtet das BKA, dass 34 Prozent der ver- storbenen DrogenkonsumentInnen vor ihrem Tod als Erstauf- fällige Konsumenten harter Drogen erfasst worden seien (siehe Tabelle 5.2).

Durch Verwendung der genannten Kategorie wird jedoch ver- schleiert, dass fast nur polizeibekannte DrogenkonsumentInnen sterben. Allein dieser Zusammenhang lässt auf eine tödliche Wirkung der Drogenprohibition schließen (siehe ... [News vom 10.10.2012]).

So ließe sich auch die altbekannte These von der Einstiegsdroge Hanf stützen: Nahezu alle Drogentoten hatten vor dem Heroin mal Cannabis konsumiert.

Es wurde geantwortet:

Vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen. (...) Ich will ver- suchen, Missverständnisse auszuräumen. (...)

Ihren Kommentar fasse ich als Frage auf: Stützt der aufgezeigte Zusammenhang die These von der Einstiegsdroge Hanf? Die Antwort lautet: Nein.

Obwohl jährlich sehr viele CannabiskonsumentInnen als Tatver- dächtige ermittelt werden, ist dies in Relation zur geschätzten Gesamtzahl dieser KonsumentInnen nur ein kleiner Anteil. Die meisten bleiben von Strafverfolgung verschont.

Gerade auch deshalb ist davon auszugehen, dass nur ein kleiner Teil der verstorbenen DrogenkonsumentInnen vor ihrem Tod aus- schließlich mit Cannabis polizeiauffällig geworden ist, dann aber während des Konsums harter Drogen nicht mehr.

Mit dieser Gruppe lässt sich also nicht erklären, warum etwa 90–95 Prozent der Verstorbenen polizeibekannt waren, während angeblich nur 34 Prozent als Erstauffällige Konsumenten harter Drogen erfasst worden sind. Künftig werde ich auf diesen Aspekt aus- drücklich hinweisen.

Der weit überwiegende Anteil der fraglichen Diskrepanz ist auf Personen zurückzuführen, die der Polizei wegen diverser Delikte mit harten Drogen bekannt gewesen sind, vor allem mit Heroin. Die Quote der vermeintlich polizeibekannten Drogentoten wird mittels statistischer Tricks auf 34 Prozent gesenkt – offenbar, um die Drogenprohibition aufrecht erhalten zu können.

In der Kurzfassung der Studie „Falsche Angaben zu Drogentodes- fällen” sind verschiedene Fallgruppen aufgeführt, die falsch zuge- ordnet werden. Jeweils wird auf Abschnitte hingewiesen, in denen die entsprechende Analyse zu finden ist (siehe ... [Literatur]).

Zweites Thema

Erst erneut die Wiedergabe der entsprechenden Nachricht, dann die Frage:

Tatsächlich ist jedoch die Verringerung der Mortalitätsrate auf eine reduzierte Strafverfolgung gegen HeroinkonsumentInnen zurückzuführen (siehe ... [News vom 30.08.2012]).

Woraus ergibt sich das? Allein aus den Zahlen kann man diesen kausalen Zusammenhang nicht zwingend ableiten.

Es wurde geantwortet:

Wenn in einem Jahr die Anzahl der Verstöße gegen das BtMG mit Heroin um etwa ein Viertel zurückgeht, kann die Ursache nur vor allem eine nachlassende Strafverfolgung gewesen sein.

Die KonsumentInnenzahl kann zwar zu- oder abnehmen, aber nicht mit einer solchen Geschwindigkeit. Derartige Entwicklungen können sich nur allmählich über einen längeren Zeitraum vollziehen.

Bereits seit 10 Jahren wird die Strafverfolgung gegen Heroinkon- sumentInnen reduziert. Entsprechend sinkt die Todesrate, denn die meisten Drogentodesfälle stehen in Zusammenhang mit Heroin (siehe ... [Literatur], „Die Relevanz der Strafverfolgung für die Mortalität der Drogenkonsumenten”).

Die Schlussfolgerung, dass hier ein Kausalzusammenhang besteht, beruht auf dem Umstand, dass die Entwicklung von 1985–1991 entsprechend verlief, nur mit umgekehrten Vorzeichen.

Von 1985–1991 stieg infolge einer forcierten Strafverfolgung des Heroingebrauchs die Zahl der Drogentodesfälle auf das 6,6-Fache bei einer weitgehend konstanten Anzahl an HeroinkonsumentInnen (siehe ... [Dialog vom 22.07.2012]).

Nachtrag zu Thema 2 (17.02.2015)

Ein Hinweis, der das Verständnis evtl. erleichtert: In der genannten E-Mail, auf die sich dieser Dialog bezieht, wird eine gemeinsame Pressekonferenz der ehemaligen Bundesdrogenbeauftragten Mecht- hild Dyckmans und des seinerzeit amtierenden BKA-Päsidenten Jörg Ziercke (vom 26.03.2012) kommentiert. Diese Veranstaltung stand unter dem Motto: Weniger Drogentote – mehr Konsumenten.

Zum damaligen Zeitpunkt war bereits die Polizeiliche Kriminal- statistik des Bundesinnenministeriums veröffentlicht worden. Da- nach ging von 2010 bis 2011 die Anzahl der polizeilich ermittelten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Heroin um 24,4 Prozent zurück. – Bekanntermaßen steht der überwiegende Anteil der Drogentodesfälle in Zusammenhang mit Heroin. – Folglich hätte das Motto lauten müssen: Nachlassende Strafverfolgung – weniger Drogentote.

Diese Angaben sind in den bereits oben verlinkten News vom 28.08.2012 nachzulesen (siehe auch Tab. 2).


22.07.2012
Forcierte Strafverfolgung – sprunghafter Anstieg der
Drogentodeszahlen


Hierzu wurde gefragt:

Was ich aber vermisse, ist ein Kausalitätsnachweis, d. h. das Aufzeigen einer direkten Linie. (...) Was liegt zwischen verschärfter Strafverfolgung (...) und Todesfall? Hier fehlt das Bindeglied.

Wie sehen die tatsächlichen Auswirkungen aus, die zum Tod führen? (...) Beruft man sich ausschließlich auf das Zahlenmaterial (...), mag dieses zwar einen möglichen Hinweis auf Kausalität liefern, bleibt aber ohne nähere Beschreibung der Entwicklungs- kette hin zum Tod doch auch nur Spekulation, oder?


Es wurde geantwortet:

Vielen Dank für die Fragen. Diese hatte in abgewandelter Form auch bereits Tom Koenigs gestellt (siehe News vom 13.05.2012).

Warum die Strafverfolgung Drogentodesfälle verursacht, ist von Drogenexperten nicht untersucht worden. Deshalb ließe sich diesbezüglich nur spekulieren. Auf derartige Spekulationen sollte man sich aber nicht einlassen, wenn man nicht als unglaubwürdig erscheinen will. Es verbietet sich auch, weitere Menschen infolge der Strafverfolgung sterben zu lassen, um die genauen Wirkungs- zusammenhänge zu erforschen.

Derartige Fragen sind also nicht zu beantworten und das ist auch nicht erforderlich. Ich will versuchen, dies zu erläutern:

„Hat die Strafverfolgung eine tödliche Wirkung?” und: „Auf welche Weise wirkt die Strafverfolgung tödlich?” sind zwei unterschiedliche Fragen. Es ist unzulässig, diese zu verknüpfen. Es würde auch wissenschaftlichen Kriterien widersprechen, die erste Frage erst dann als beantwortet gelten zu lassen, wenn auch die zweite beantwortet ist.

Beispielsweise hat man in der Medizin im Laufe der Geschichte in der Regel zunächst nachgewiesen, dass verschiedene Inhaltsstoffe in Lebensmitteln oder Medikamenten, Viren, Strahlen, Umweltein- flüsse usw. eine tödliche Wirkung entfalten können. Erst in einem zweiten Schritt hat man dann unter Umständen die genauen Wirkungszusammenhänge entschlüsselt und Gegenmaßnahmen und/oder Medikamente entwickelt.

Die These, dass die seit 1985 forcierte Strafverfolgung des Drogenkonsums bereits Tausende Drogentodesfälle verursacht hat, basiert nicht auf Spekulation – weil etwa die genaue Wirkung der Strafverfolgung im Einzelnen ungeklärt ist –, sondern auf einer lückenlosen Beweiskette. Um dies zu verdeutlichen, skizziere ich die Struktur der Argumentation:

(1) Die Zahl der Tatverdächtigen bei den Konsumentendelikten mit Heroin und die Zahl der sogenannten (nicht der tatsächlichen) Erstkonsumenten von Heroin haben von 1985 bis 1991 auf etwa das 4-Fache zugenommen.

Es handelt sich hier um eine Tatsache, die durch die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und durch die im „Informations- system der Polizei” (INPOL) erfassten Daten belegt wird.

(2) Die Zahl der Heroinkonsumenten, auf die der weit überwie- gende Anteil der Drogentodesfälle zurückzuführen ist, hat von 1985 bis 1991 nicht zugenommen.

Dies wird mittels statistischer Daten auf dreifache Weise nach- gewiesen. So kann dies als erwiesene Tatsache gelten.

(3) Wenn die Anzahl der Heroinkonsumenten von 1985 bis 1991 konstant geblieben ist, aber zeitgleich die Zahl der genannten Tatverdächtigen und die Zahl der sogenannten Erstkonsumenten auf etwa das 4-Fache zugenommen haben, bedeutet dies, dass die Strafverfolgung forciert worden ist.

Dies ist Ergebnis einer logischen Schlussfolgerung und kann als erwiesen angesehen werden. Wer hieran Zweifel äußert, bezweifelt zugleich, dass man in der Wissenschaft überhaupt Schlussfolge- rungen ziehen darf.

(4) Abgesehen von der forcierten Strafverfolgung sind keine Umstände bekannt geworden, die von 1985 bis 1991 einen Anstieg der Drogentodeszahlen um mehr als 50 % verursacht haben könn- ten.

Dies ist ebenfalls als Tatsache anzusehen. Hätte man in der Suchtforschung Umstände identifiziert, die einen Anstieg der Drogentodeszahlen um mehr als 50 % verursacht haben könnten, hätte man darüber berichtet. Dann wäre diesbezüglich nicht bloß spekuliert worden.

(5) Da andere Umstände den Anstieg der Drogentodeszahlen von 1985 bis 1991 auf etwa das 6,6-Fache nur zu einem geringen Anteil erklären können, bleibt nur die forcierte Strafverfolgung als die wesentliche Ursache dieses Phänomens.

So das Ergebnis einer logischen Schussfolgerung. Die Kausalität ist eindeutig nachgewiesen. Eine Beschreibung des Wirkungszusam- menhangs ist nicht erforderlich, wie eingangs erklärt worden ist. Um dies noch zusätzlich zu verdeutlichen, zwei Beispiele:

Wenn in der Umgebung einer Industrieanlage die Sterblichkeit der Bewohner um das 60-Fache überhöht ist, wäre es unverantwortlich zu fordern, dass erst der genaue Wirkungszusammenhang geklärt sein müsse, bevor man das Werk stillgelegt. Dasselbe würde gelten, wenn nach der Einnahme eines Medikaments die Sterb- lichkeit um das 60-Fache überhöht ist.

Mit der Frage nach dem „Wie” wird die Hilfeleistung blockiert. Die Drogenprohibition ist jedoch umgehend zu stoppen, damit nicht infolge der Strafverfolgung weiterhin täglich Menschen sterben.

Daher ergibt sich die Frage, ob die verantwortlichen Drogenpolitiker und die für die Drogenpolitik mitverantwortlichen Wissenschaftler sich eventuell der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen, wenn sie mit der Frage nach dem „Wie” die erforderlichen Maß- nahmen blockieren.





















©
Helmut Scheimann


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