16.12.2016
Kurzfassung publiziert
Die Untersuchung „Hohe Drogenmortalität infolge historischer Wei- chenstellungen in der
Drogenpolitik?” (2016) wurde bereits in den
News vom 29.11.2016 inhaltlich zusammengefasst.
Ein entspre- chender Beitrag ist nun unter folgendem Titel abrufbar:
„Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung ‘Hohe Drogenmortalität infolge historischer Weichenstellungen
in der Drogenpolitik?’”
(siehe
Literatur).
29.11.2016
Inhalt des Beitrags:
„Hohe Drogenmortalität infolge historischer Weichen- stellungen in der Drogenpolitik?”
Die Untersuchung „Hohe Drogenmortalität infolge historischer Wei- chenstellungen in der
Drogenpolitik?” wurde in Heft 2 der Fach- zeitschrift Suchtmedizin
von 2016 publiziert (siehe
News vom 29.04.2016).
Da die behandelte Thematik bereits mehrfach zusammengefasst wurde (siehe
2011,
2013,
2015),
soll hier der Schwerpunkt auf zuvor nicht berücksichtigte Aspekte gelegt werden. Die einzelnen Punkte
sind in geänderter Reihenfolge zusammengestellt. Bezüg- lich der Quellenangaben wird auf die genannte Arbeit verwiesen.
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Im genannten Beitrag werden Entwicklungen der Jahre 1985 bis 1991 analysiert. In diesem Zeitabschnitt nahm
die Zahl der Tatver- dächtigen bei den Konsumentendelikten mit Heroin (allg. Verstöße nach § 29 BtMG) auf etwa
das Vierfache zu, während zeitgleich die Drogentodeszahlen auf das 6,6-Fache anstiegen.
Mit zwei Verfahren wird empirisch nachgewiesen, dass die Anzahl der Opioidabhängigen von 1985 bis 1991 nicht
nennenswert zuge- nommen haben kann. Dies bedeutet, dass die Strafverfolgung der Drogendelinquenz massiv
verstärkt worden sein muss, denn anders lässt sich der gravierende Fallzahlenanstieg bei den
Konsumen- tendelikten mit Heroin nicht erklären.
Drei weitere Aspekte sprechen für eine forcierte Strafverfolgung seit 1985:
1. Das Landeskriminalamt Saarland beschreibt in seiner Polizeili- chen Kriminalstatistik, wie in diesem
Bundesland zur fraglichen Zeit die Strafverfolgung der Rauschgiftkriminalität durch Einrichtung
zusätzlicher Dienststellen und Personalaufstockung intensiviert worden ist. Dies bestätigt
das erzielte Analyseergebnis.
2. In Hamburg stiegen die Tatverdächtigenzahlen der Konsumen- tendelikte mit Heroin von 1985 bis 1991
überdurchschnittlich (im Vergleich zum Bundesgebiet) auf das 14-Fache an. Dennoch kommt eine Ausweitung
des Heroinkonsums kaum in Betracht, da die da- malige Ausbreitung von HIV eine zunehmende Gefahr bei
intra- venöser Heroin-Applikation darstellte (needle-sharing). Naheliegen- de Erklärung für den überproportionalen
Anstieg der Tatverdächti- genzahlen: Eine forcierte Strafverfolgung und die zunächst in
Bal- lungsgebieten eingeführten Hilfsangebote wie Spritzentausch, Sub- stitutionsbehandlung etc. könnten eine
Wanderungsbewegung in die Anonymität städtischer Zentren ausgelöst haben. Große An- sammlungen Suchtkranker
dort können wiederum Ursache offener Drogenszenen gewesen sein, über die in den Medien wiederholt berichtet worden ist.
3. Der erste HIV-Antikörpertest wurde 1984 vorgestellt. Anschlie- ßend wurden diese Tests allgemein verfügbar.
Politiker und Ge- sundheitsbehörden standen nun vor der Aufgabe, eine Ausbreitung der HIV-Infektionen einzudämmen.
Um Opioidabhängige möglichst lückenlos zu registrieren und zu einem HIV-Test zu veranlassen, wurde offensichtlich
die Strafverfolgung ab 1985 systematisch ver- stärkt.
Das Untersuchungsergebnis lässt auf einen Kausalzusammenhang zwischen forcierter Strafverfolgung und
erhöhter Drogenmortalität schließen.
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Um einen eindeutigen Beweis handelt es sich hierbei nicht, denn grundsätzlich gilt: Mittels einer
Variablen-Korrelation statistischer Daten lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht endgültig bewei- sen. Prinzipiell
ist von möglichen Ursachenfaktoren auszugehen, die noch nicht bekannt geworden sind.
Für die Beurteilung von Hypothesen und Theorien gilt dies generell. Es bleibt nur, Argumente zusammenzutragen, die
für die Annahme einer Hypothese sprechen, und mögliche Gegenargumente zu ent- kräften. Letztlich geht es um
die Frage, ob Hypothesen und Theo- rien plausibel und deshalb anzuerkennen sind oder ob sich
dagegen vernünftige Einwände anführen lassen.
Vier weitere Aspekte sprechen für die genannte Kausalität:
1. Bis heute sind keine anderen Umstände bekannt geworden, die für einen Drogenmortalitätsanstieg in dem
genannten Ausmaß und in so kurzer Zeit ursächlich gewesen sein könnten. Nachfolgende Faktoren kommen
jedenfalls als Erklärung nicht in Frage, wie aus vorliegenden Daten und Angaben abgeleitet werden kann:
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Todesfälle aufgrund von HIV-Infektionen,
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zunehmende Sterblichkeit der Altkonsumenten,
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höhere Verfügbarkeit von Heroin,
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steigender Reinheitsgehalt der Suchtstoffe,
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Verlängerung der durchschnittlichen Konsumdauer,
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steigender Beikonsum,
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zunehmende Verelendung,
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geänderte Erfassung der Drogentodesfälle und Tatverdächtigen,
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Änderungen bei der Ausrichtung der Strafverfolgung,
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lediglich höhere Erfassungsrate der Drogentoten, da der Polizei infolge der verstärkten Strafverfolgung mehr
Opioidabhängige bekannt geworden sind, während die tatsächliche Anzahl der Drogentodesfälle nicht im o. g.
Ausmaß angestiegen ist,
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Angabe falscher Daten zu Drogentodesfällen und Tatverdäch- tigen.
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2. Die Suche nach bislang unbekannten Ursachen für den Letali- tätsanstieg wird durch den Umstand erschwert, dass
dieser Anstieg von 1985 bis 1987 ausschließlich bei Personen erfolgt ist, die be- reits vor ihrem Tod von der
Polizei als Konsumenten harter Drogen (KhD) erfasst worden waren. Bei der komplementären Gruppe der nicht als
KhD Erfassen nahm die Sterblichkeit dagegen ab. – 1988 änderte das BKA die Auswertung dieses Teilaspekts rückwirkend ohne Erklärung.
3. Mögliche Ursachenfaktoren für den fraglichen Anstieg der Morta- lität hätten sich vor allem auf ältere
Opioidabhängige auswirken müssen, was die Suche nach solchen Faktoren weiter einengt.
4. In der Schweiz verliefen die Entwicklungen bei den Fallzahlen der BtM-Delikte mit Heroin und der Drogentoten 32 Jahre lang
– von 1975 bis 2007 – nahezu synchron, trotz stark schwankender Intensität der Strafverfolgung.
Fazit: Ein eventueller Einwand, dass eine andere Ursache als eine forcierte Strafverfolgung zum Anstieg der Drogentodeszahlen
auf das 6,6-Fache in nur sechs Jahren geführt haben könnte, dürfte jeder realistischen Grundlage entbehren.
29.04.2016
Neuer Beitrag publiziert:
"Hohe Drogenmortalität infolge historischer Weichen- stellungen in der Drogenpolitik?"
Die Untersuchung „Hohe Drogenmortalität infolge historischer Wei- chenstellungen in der Drogenpolitik?”
wurde vor wenigen Tagen in der Fachzeitschrift Suchtmedizin veröffentlicht (Heft 2).
Diese Publikation hatte eine längere Vorlaufzeit (siehe
News vom 31.12.2014).
Wesentliche Inhalte wurden bereits zusammenge- fasst (siehe
News vom 22.05.2015).
Die Kernaussage: Die vorgelegten Ergebnisse lassen auf einen nach wie vor wirksamen
Kausalzusammenhang zwischen Strafver- folgungsdruck und erhöhter Drogenmortalität schließen.
Der fragliche Artikel richtet sich in erster Linie an die wissen- schaftliche Community, auf deren Urteil
und Unterstützung es in dieser Angelegenheit ankommt. Einer einfachen Zugänglichkeit des Beitrags wurde keine
vorrangige Bedeutung beigemessen.
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Printausgaben der Suchtmedizin
(www.ecomed-suchtmedizin.de)
sind laut Zeitschriftendatenbank
(www.zeitschriftendatenbank.de) in
folgenden Bibliotheken einsehbar:
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Deutsche Nationalbibliothek Leipzig, Deutscher Pl. 1, 04103 Leipzig,
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt,
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Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstr. 16, 80328 München,
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Universitätsbibliothek München, Geschwister-Scholl-Pl. 1, 80539 München,
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Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Haus Amerika-Gedenk- bibliothek und
Haus Berliner Stadtbibliothek sowie: Senats- bibliothek Berlin, Blücherpl. 1, 10961 Berlin,
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Deutsche Zentralbibliothek für Medizin – Leibniz-Informations- zentrum Lebenswissenschaften, Köln,
Gleueler Str. 60, 50931 Köln,
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Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Bibliothekszen- trale und Abteilungsbibliotheken,
Wörthstr. 10, 50668 Köln,
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Hochschule für Gesundheit, Hochschulbibliothek, Universitäts- str. 105, 44789 Bochum.
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Ein Zugang zum online-Archiv der Suchtmedizin lässt sich in fol- genden Einrichtungen freischalten:
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Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Haus Amerika-Gedenk- bibliothek und
Haus Berliner Stadtbibliothek sowie: Senats- bibliothek Berlin, Blücherpl. 1, 10961 Berlin,
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kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH, Vockestraße 72, 85540 Haar bei München.
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22.02.2016
Circuli Vitiosi - Teufelskreise
Eine langjährige Analyse polizeilicher Daten hat ergeben, dass die Bundesrepublik Deutschland seit Mitte der
1980er-Jahre weit mehr Todesfälle – mehrere 10 000 – verursacht hat als alle kriminellen Organisationen
zusammen (Scheimann,
Home,
Literatur).
Dieser Kausalzusammenhang wurde in den Jahresberichten staatli- cher Behörden zur Drogenkriminalität
und -mortalität durch falsche Daten, falsche Begriffe, falsche Zuordnungen und falsche Schluss- folgerungen
verschleiert (Scheimann
2012,
News vom 10.10.2012,
2013).
Wie könnte dieser Staat ein „Rechtsstaat” sein!?
Die Untersuchungen, auf denen diese Aussagen basieren, wurden bereits mehrfach zusammengefasst
(Scheimann
2011,
2013,
2015).
Deshalb soll hier nur ein wesentlicher Aspekt skizziert werden:
Bisher wird in der Suchtforschung im Allgemeinen argumentiert, dass von 1985 bis 1991 vor allem eine Zunahme
der Heroinkon- sumentenanzahl zum zeitgleichen Anstieg der Drogentodeszahlen (auf das 6,6-Fache in Deutschland)
geführt habe. Es sind jedoch keine Untersuchungen bekannt, die dies mit angemessenen Metho- den bestätigen.
Dagegen lässt sich empirisch nachweisen, dass in diesem Zeitraum die fragliche Konsumentenanzahl nicht zugenommen
haben kann. Somit kann die erhöhte Drogenmortalität nur auf eine verstärkte Strafverfolgung der Drogendelinquenz
– als Reaktion auf die damals erstmalige Ausbreitung von HIV – zurückzuführen sein (Scheimann
2012).
Die forcierte Strafverfolgung löste eine Wanderungsbewegung aus (siehe bspw. Wikipedia,
Platzspitz,
Kap. „Needle Park”). Die Betroffenen suchten offenbar Hilfe und Schutz in größeren
Schick- salsgemeinschaften und zogen zahlreich in größere Städte, wo sich in der zweiten Hälfte der
1980er-Jahre offene Drogenszenen bildeten.
Obwohl dort das staatlich verursachte Elend allgemein sichtbar geworden war und zu öffentlich-kontroversen
Debatten geführt hatte, kannte man in den Behörden kein Pardon und verschärfte die Strafverfolgung bis
Anfang der 1990er-Jahre immer weiter.
Das medial skandalisierte Elend wurde so dargestellt, als handelte es sich um das Ergebnis einer zunehmenden
Konsumentenanzahl, was angesichts der Ausbreitung von HIV eigentlich als unglaub- würdig erscheinen musste.
Dennoch setzte sich diese Vorstellung allgemein durch.
Tödlicher Kreislauf: Eine verstärkte Strafverfolgung der Drogende- linquenz führte zu offenen
Drogenszenen. Trotzdem wurden diese als Vorwand genommen für eine weitere Strafverfolgungsforcierung.
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Es ist unumgänglich, die Entwicklungen dieser Jahren nachträglich aufzuklären, denn ohne eine Korrektur der
bisherigen falschen Dateninterpretationen und Darstellungen fehlen überzeugende Argumente, um das massenhafte
Sterben zu beenden, das durch die Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes weiterhin verursacht wird.
Die eingangs als Quelle angegebenen Untersuchungen, von denen zwei in einem wissenschaftlichen Journal
publiziert worden sind, werden in der Suchtforschung ignoriert. Eine solche Praxis verstößt gegen
elementare Grundsätze. Wissenschaft kann nicht als solche bezeichnet werden, wenn eine empirische
Überprüfung bisheriger und alternativer Hypothesen verweigert wird. Eine derartige
„Nicht-Wissenschaft” hat eher den Charakter einer Religion, eines Glaubens oder Aberglaubens.
Menschenrechtsorganisationen
Bereits mehrfach wurden Menschenrechtsorganisationen postalisch oder per E-Mail-Verteiler über die tödliche
Wirkung der Drogenpro- hibition informiert. Amnesty International etwa teilte im Frühjahr 2011 mit, man sei
nicht zuständig, und bat im Oktober 2013: „Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen zu diesem Thema ab.”
Im Juli 2015 antworte eine andere Organisation: „Angesichts der derzeit schon sehr großen Themenfülle
sehen wir auf absehbare Zeit keine Chance das von Ihnen bearbeitete Thema aufzugreifen.”
Mit dem Hinweis auf Überlastung lässt sich immer argumentieren. Doch wer könnte angesichts massiver
Menschenrechtsverletzungen eher zuständig sein als derartige Einrichtungen?
Schließ-
lich
ster-
ben
infolge
der
Dro-
gen-
politik
weiter-
hin
regel-
mäßig
Men-
schen
in
großer
Zahl. |
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Staatsrechtslehrerinnen und -lehrer
Die strafrechtliche Verfolgung Suchtkranker erhöht das Drogenmor- talitätsrisiko gravierend. Zuständige
Ministerien und Behörden sind somit für diese Todesfälle mitverantwortlich. Derartige Verstöße gegen die
Rechtsstaatlichkeit betreffen das Staats- und Verfas- sungsrecht.
Deshalb wurde im Juli 2015 ein bislang unveröffentlichtes Manuskript per E-Mail-Verteiler an Hunderte
Wissenschaftler dieses Fachgebiets gesandt. Hierbei wurde auch auf die in den
News vom 22.05.2015
geschilderte Publikationsproblematik hingewiesen. Es gab jedoch keinerlei Resonanz.
Jeder Angeschriebene könnte wie die oben zitierte Menschenrechts- organisation Überlastung anführen.
Eventuell könnten Staats- rechtslehrerinnen und -lehrer auch darauf hinweisen, dass eine Einmischung von
Wissenschaftlern in die Belange anderer Fachge- biete unüblich und unkollegial sei. Dies würde jedoch
bedeuten, dass die Mechanismen des Rechtsstaats „aus kollegialen Gründen” außer Kraft gesetzt wären.
Presse
Bereits geringe Verfehlungen von Politikern wie falsche Reisekos- tenabrechnungen rufen häufig die
Presse auf den Plan. Bei der hier behandelten Thematik ist die Presse dagegen trotz regelmäßiger
Unterrichtung (siehe
Presseinfos)
zu keinem Eingreifen zu bewegen.
Angesichts der Brisanz ist allerdings nachzuvollziehen, dass man sich ohne eine breitere wissenschaftliche
Unterstützung nicht engagiert. An einer solchen mangelt es bislang. Vielmehr ist aus dem Bereich der
Suchtforschung teilweise mit heftigem Widerstand zu rechnen (siehe
Funktion des Schildower Kreises).
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Tödliche Strategie
Bei besonderen Anlässen wie etwa der Befreiung von Konzen- trationslagern heben Redner häufig die
Errungenschaften des „Rechtsstaates” hervor und beschwören allgemeine Wachsamkeit, damit Minderheiten
nie wieder Opfer staatlicher Verfolgung werden sollen. – Dies geschieht bereits und nichts wird
unternommen, um dies zu beenden.
Das Schicksal der Verfolgten im Nationalsozialismus ist mit demjenigen der Suchtkranken in den letzten
Jahrzehnten nicht zu vergleichen. Im weiteren Sinne lassen sich jedoch Parallelen erkennen. Auch im
vorliegenden Fall geht es um eine ungeliebte Minderheit, die keine Lobby hat. Deren Verfolgung vollzieht
sich mit „rechtsstaatlichen Methoden”.
Die Betroffenen sind durch ihre jahrelange Suchtkrankheit häufig besonders geschwächt und labil. Eine
strafrechtliche Verfolgung erschwert ihre ohnehin oft unerträglichen Lebensbedingungen erheblich – wenn
sie nicht sogar in vielen Fällen zum Tode führt.
Hätten die Behörden korrekt über diese Thematik berichtet, wäre diese Kausalität schon vor Jahrzehnten
kaum zu übersehen gewesen. Dieser Zusammenhang wurde jedoch mit verschiedenen Methoden verschleiert (s. oben).
Dabei wurde offenbar das mas- senhafte Sterben – ob bewusst oder unbewusst –
(billigend) in Kauf genommen.
Warum hätten die Kriminalämter falsch berichten sollen? – Damit sie den von der Politik erteilten Auftrag,
Drogenkonsumenten straf- rechtlich zu verfolgen, erfüllen konnten. Die vorgelegten Unter- suchungen lassen
darauf schließen, dass die Drogenprohibition nur bei einer falschen oder zumindest unvollständigen
Berichterstat- tung aufrechtzuerhalten ist (siehe vor allem Scheimann
2013).
Resümee
Dass der Konsum vor allem harter Drogen als gefährlich einzu- schätzen und möglichst zu reduzieren ist,
steht außer Frage. Die bisher praktizierte Drogenprohibition hat sich hierzu jedoch als
denkbar schlechteste Lösung erwiesen – kostet sie doch weit mehr Menschen das Leben als der Drogenkonsum selbst.
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