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Dipl.-Päd. Helmut Scheimann

ZUM HINTERGRUND VON DROGENTODESFÄLLEN
Willkommen auf meiner Homepage,

seit Jahren analysiere ich Publikationen der Kriminalämter und habe die Studie Falsche Angaben zu Drogentodesfällen (2011) verfasst. Darin weise ich nach, dass über Drogentodesfälle syste- matisch falsch berichtet wird, so dass diese unauffällig erscheinen. Wesentliche Ergebnisse:

Drogentodesfälle werden in Deutschland seit Mitte der 1980er- Jahre offensichtlich vor allem durch die strafrechtliche Verfol- gung Suchtkranker und nur zu einem geringen Teil ausschließ- lich durch Drogenkonsum verursacht. Sowohl in der Kurz- als auch der Minimalfassung der genannten Studie werden jeweils drei indirekte Nachweisverfahren skizziert (siehe Literatur).

Das Bundeskriminalamt verschleiert in seiner Berichterstattung zur Drogenmortalität mittels Verwendung unangemessener Ka- tegorien, dass in Deutschland fast nur polizeibekannte Drogen- konsumierende sterben. Dies wird in Kapitel 4.6 der fraglichen Studie anhand von Daten aus Bayern belegt (Zusammenfas- sung in den News vom 10.10.2012).

Das unveröffentlichte Manuskript der Studie sandte ich ab Februar 2011 an die Bundesdrogenbeauftragte, an Mitglieder mehrerer Bun- destagsausschüsse, an das Bundesinnenministerium, an Menschen- rechtsorganisationen wie Amnesty International etc. Zwar gab es einige Rückmeldungen, jedoch ging niemand auf die Argumentation der Studie inhaltlich ein (siehe News vom 04.09.2011, 11.09.2011, 17.10.2011 und 20.02.2012).

Im Juli 2011 richtete ich diese Website ein, um die Studie hier zu publizieren (siehe Literatur). Dies führte zu einer Einladung, meine Untersuchungsergebnisse für das wissenschaftliche Journal Akzep- tanzorientierte Drogenarbeit zusammenzufassen.

Im Dezember 2012 publizierte das genannte Journal die Arbeit Forcierte Strafverfolgung gegen DrogenkonsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz.

Inhalt: Mittels statistischer Daten wird auf dreifache Weise nachgewiesen, dass die Anzahl der Heroinabhängigen von 1985 bis 1991 nicht nennenswert zugenommen haben kann, sondern dass stattdessen die Strafverfolgung der Drogendelinquenz massiv verstärkt worden ist – als Reaktion auf die Ausbreitung von HIV in den 1980er-Jahren. Dieses Ergebnis lässt auf einen Kausalzu- sammenhang zwischen forcierter Strafverfolgung und dramatisch gestiegenen Drogentodeszahlen in diesem Zeitraum (auf das 6,6-Fache) schließen.

Die Akzeptanzorientierte Drogenarbeit veröffentlichte im Dezember 2013 auch meinen Artikel Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogentodesfällen in Deutschland. Es handelt sich um eine Replik zur Studie „Drogennot- und -todesfälle” von Heckmann et al. (1993).

Inhalt: Im Rahmen ihrer Berichterstattung zur Drogenkriminalität und Drogenmortalität wenden Kriminalämter verschiedene Verfah- ren an, mit denen die tödlichen Auswirkungen der strafrechtlichen Verfolgung Suchtkranker verschleiert werden. Heckmann et al. übernehmen die falschen Daten und Darstellungen, ohne sie kritisch zu hinterfragen, und verleihen ihnen somit fälschlicher- weise das Gütesiegel „wissenschaftlich geprüft” (siehe News vom 26.01.2015).

Die wissenschaftliche Fachzeitschrift Suchtmedizin veröffentlichte im April 2016 meine Untersuchung Hohe Drogenmortalität infolge historischer Weichenstellungen in der Drogenpolitik? (siehe News vom 29.04.2016). Eine entsprechende Kurzfassung gibt wesentliche Ergebnisse wieder.

Ein kurzer Abriss: In der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre war ein drastischer Fallzahlenanstieg bei Heroindelikten und Drogentodes- fällen zu verzeichnen. Zudem bildeten sich in Großstädten offe- ne Drogenszenen. Diese Entwicklungen wurden in der Berichter- stattung der Kriminalämter, in den Medien, von Politikern und sogar von Suchtforschern auf eine Ausweitung des Heroinkonsums zurückgeführt. Bei dieser Kausalzuschreibung handelte es sich jedoch nur um eine simple Interpretation (bzw. Spekulation), die mit keiner angemessenen wissenschaftlichen Methode empirisch bestätigt werden konnte.

Der fragliche Erklärungsansatz hätte bereits damals als abwegig erscheinen müssen, denn die seinerzeit medial omnipräsente stark beschleunigte Ausbreitung von HIV bedeutete eine stetig steigen- de Lebensgefährdung bei intravenöser Heroinapplikation. Warum sollte ausgerechnet in dieser Zeit der Heroinkonsum zugenommen haben?

In meiner Untersuchung wird empirisch nachgewiesen, dass die Anzahl der Heroinkonsumierenden von 1985 bis 1991 nicht nen- nenswert zugenommen haben kann. Somit bleibt nur zu schluss- folgern, dass eine forcierte Strafverfolgung zu den genannten Ent- wicklungen geführt hat. Diese bewirkte einerseits den genannten Fallzahlenanstieg bei Heroindelikten und Drogentoten (auf das 6,6-Fache) – andere Faktoren, die hierfür ursächlich gewesen sein könnten, sind nicht bekannt – und andererseits eine Wanderungs- bewegung von Heroinabhängigen in große Städte, wo sich offene Drogenszenen bildeten, z. B. am Platzspitz in Zürich (siehe Wikipedia, Platzspitz).

Dieses Ergebnis lässt auf einen nach wie vor wirksamen Kausal- zusammenhang zwischen den durch den Strafverfolgungsdruck ausgelösten zusätzlichen Belastungen für Suchtkranke und deren erhöhter Mortalität schließen.

Eine kurze und (hoffentlich) allgemein verständliche Einführung in die behandelte Thematik vermittelt der Beitrag Paradoxe Annah- men zur Drogenszene in den 1980er-Jahren (2015).

Sollten die neuen Erkenntnisse auf Dauer ignoriert werden, würde dies gegen grundlegende wissenschaftliche Prinzipien verstoßen, denn Wissenschaft kann als solche nicht bezeichnet werden, wenn eine Überprüfung aktuell anerkannter Hypothesen verweigert wird.

Vor allem Drogenkonsumierende und deren Angehörige haben als direkt Betroffene ein Recht darauf, dass die hier aufgezeigten Zusammenhänge umgehend und unvoreingenommen diskutiert werden.

Einen solchen Anspruch haben auch all diejenigen, die in die Strafverfolgung Drogenkonsumierender involviert sind – Kriminalbe- amte, Staatsanwälte, Richter, Justizvollzugsbeamte etc. –, denn es dürfte vorauszusetzen sein, dass niemand an einem System mit- wirken will, dass offensichtlich noch heute in erheblichem Ausmaß Todesfälle verursacht.

Vor diesem Hintergrund kann eine unveränderte Aufrechterhaltung der Drogenprohibition nicht verfassungsgemäß sein und es stellt sich die Frage, ob „unterlassene Hilfeleistung” vorliegen könnte, wenn man weiterhin Tausende Menschen sterben lässt, die nicht sterben müssten.

Helmut Scheimann





















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Helmut Scheimann


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